Praxis Feldkötter Kontakt

Behandlung

Wie arbeite ich?

Wenn Kinder und Jugendliche in eine Krise geraten, besorgniserregende Verhaltensweisen zeigen oder unter besonderen Belastungen in der Schule oder innerhalb der Familie leiden, kann der Weg in die psychotherapeutische Praxis hilfreich und sinnvoll sein.

Mehr zu diesem Thema

Ich arbeite mit den Kindern und Jugendlichen verhaltenstherapeutisch und lösungsorientiert. Das bedeutet, dass in den Therapiestunden kleinschrittig Ziele für erwünschtes Verhalten mit den Kindern/Jugendlichen und ihren Familien erarbeitet werden. Mein Ziel im therapeutischen Prozess liegt darin, mit den Kindern und Jugendlichen positives und hilfreiches Verhalten aufzubauen, negative und störende Verhaltensweisen abzubauen und die Persönlichkeitsentwicklung zu fördern.

Mir ist besonders wichtig, die vorhandenen Kompetenzen und Stärken der Kinder und Jugendlichen in der Therapie zu aktivieren und diese im Lösungsprozess zu nutzen. Meistens ist es sinnvoll die Familie bzw. das Umfeld (Kindergarten, Schule) mit einzubeziehen. Die Frequenz und Häufigkeit wird je nach Einzelfall mit dem Kind/Jugendlichen und der Familie abgestimmt.

Einklappen

Wann ist eine Psychotherapie sinnvoll?

Verhaltensprobleme bei Kindern und Jugendlichen können sich auf verschiedenen Ebenen und in verschiedenen Bereichen (in der Schule, innerhalb der Familie, im Gleichaltrigenkontakt) zeigen. In der Verhaltenstherapie werden insbesondere folgende Verhaltensauffälligkeiten behandelt:

Mehr zu diesem Thema

  • Trennungsängste, soziale Ängste, Leistungsängste und Phobien
  • Anpassungsstörungen (Belastung nach z.B. Trennung der Eltern, Verlust einer Bezugsperson)
  • Depressionen
  • Aufmerksamkeitsstörungen und Hyperaktivität (ADHS)
  • Zwangserkrankungen
  • Essstörungen
  • Tics und Tourette-Syndrom
  • Einnässen und Einkoten
  • Sozialverhaltensprobleme, oppositionelles und aggressives Verhalten
  • Autismus
  • Psychosomatische Erkrankungen
  • Entwicklungsstörungen

Einklappen

Wie laufen die ersten Stunden ab und wer übernimmt die Kosten?

Nach dem Erstgespräch vereinbare ich einige Diagnostik-Termine zur Klärung der Diagnose und prüfe, ob eine Indikation für eine Psychotherapie vorliegt. Im Verlauf dieser probatorischen Kennenlern-Phase (bis zu fünf Stunden, die von der Krankenkasse ohne Antragstellung übernommen werden) entscheiden wir gemeinsam in einem ausführlichen Abschlussgespräch, ob eine Therapie aufgenommen wird. Soll die Psychotherapie aufgenommen werden, wird eine Kostenübernahme bei der zuständigen Krankenkasse beantragt. Die therapeutischen Sitzungen dauern in der Regel 50 Minuten und finden einmal wöchentlich statt.

Wie wird eine Psychotherapie beantragt?

Ambulante Psychotherapie ist für gesetzlich Krankenversicherte und für Privatversicherte Antrags–und genehmigungspflichtig. Antragssteller ist der Patient bzw. der Hauptversicherte (bei Kindern meist Mutter oder Vater). Gemeinsam erstellen wir dann den Antrag auf Psychotherapie für die Krankenkasse. Vor der Beantragung muss eine körperliche Abklärung (i.d.R. durch den Kinderarzt oder durch Fachärzte, z.B. Kinder -und Jugendpsychiater) erfolgen. Sie erhalten hierfür von mir ein Formular, den Konsiliarbericht, welches Sie dem behandelnden Arzt vorlegen.

Wenn Kinder/Jugendliche privat versichert sind (einschließlich Beihilfe)

Wenn Ihr Kind privat versichert ist, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung über deren Bedingungen bei Psychotherapie. Einige Verträge beinhalten jährliche Stundenzahlbeschränkungen. In jedem Fall ist es ratsam, sich die schriftliche Zusage vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Privatversicherung einzuholen. Sind Sie beihilfeberechtigt, richtet sich die Erstattung von Psychotherapie nach den Beihilfevorschriften. Die Kosten werden Ihnen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Rechnung gestellt, und Sie reichen die Rechnung bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein. Die Rechnung erfolgt monatlich nach jeder 5. Behandlungssitzung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), üblicherweise mit dem 2,3-fachen Steigerungssatz.